Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Wirtschaftlichkeit Generalüberholung vs. Neukauf | 26 Beiträge |
Autor | Juli8an 8P., Heroldsberg / Bayern | 865489 |
Datum | 30.12.2020 18:00 MSG-Nr: [ 865489 ] | 1769 x gelesen |
Infos: | 29.12.20 FW-Forum: FW-Fahrzeug-Rehab 29.12.20 Geräteräume Beifahrerseite 29.12.20 Bild der Beladung
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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Michael W.Diese Berechnung ist für mich nicht nachvollziehbar. Man kauft ein Gebrauchtfahrzeug und hat am Ende ca. 1/3 des Neupreises bezahlt, hat sämtliche Einschränkungen eines 23-30 Jahre alten Fahrzeuges und zahlt am Ende pro Jahr so viel wie für ein Neufahrzeug? Hat dazu aber ein deutlich höheres Ausfallrisiko. Dafür hat man den Aufwand der Beschaffung, Umbau usw. in der gleichen Zeit gegenüber einem Neufahrzeug 3 mal.
Stellt sich noch die Frage mit Landeszuschüssen, das muss man von Bundesland zu Bundesland separat betrachten, In RLP wäre jetzt ein LF10 nicht bezuschussungsfähig, nur ein MLF oder ein HLF 10. Dabei gibt es entweder 58.000 (MLF) oder 84.000,- (HLF10) Landeszuschuß. Sagen wir der Einfachheit halber mal knapp 1/3 des Kaufpreises. Für Gebrauchtfahrzeuge gibt es in der Regel nichts. Wo liegt da noch die Ersparnis, insbesondere da eine Finanzierung des Fahrzeuges bei den aktuellen für Kommunen geltenden Zinssätzen (die teils schon ins negative gehen) unproblematisch ist. Bei 1/3 Landeszuschuß wäre also der für die Kommune verbleibende Unterschied zwischen einem Neufahrzeug und einem 23 Jahre alten, überholten Gebrauchtfahrzeug in dem Fall noch ca. 80.000,- gewesen. Das Neufahrzeug dafür mit der 3-fachen Nutzungsdauer. Also das Gebrauchtfahrzeug, sofern es für das Neufahrzeug Landeszuschuß gibt, deutlich teurer.
Ich gebe dir recht. Schwieriges Thema und am Ende auch eine Rechenaufgabe.
Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.
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