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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 26 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 866208 | ||
Datum | 30.01.2021 17:02 MSG-Nr: [ 866208 ] | 4150 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Alexander H. Ich glaube nicht das die Hilfsfrist so wie gefordert eingehalten wird, wenn ein nicht unerheblicher Teil auf die Sonderrechte verzichten würde. Anderseits, ist es die individuelle Schuld des einzelnen FW-Angehörigen, der sich im Alarmfall Straßenverkehrsvorschriftskonform verhält, dass evtl. nicht die örtlich gesetzten Hilfsfristen eingehalten werden können ? ( Bei uns kommt aber auch eine nicht geringe Anzahl von FW-Angehörigen zu Fuß oder mit den Rad, sodass das 1. u. 2. FW-Fahrzeug doch relativ zügig ausrücken ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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