Hallo,
Geschrieben von Patricia K.Sonderrecht hin oder her. Der §1 StVO steht über der 35.
Und wie Andreas sagt... das StGB zählt auch immer!!
da gibt unterschiedliche Meinungen (Richter/Sachverhalte), auch in einschlägiger Ausbildungsliteratur in Buchform (ecomed)!
Zur Erinnerung §35:
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung (StVO!) sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist...
=> §1 gilt dann ebenfallst nicht bzw. es steht da nicht, dass dieser über allem steht!
§35 tritt aber an deren Stelle. Im §35 ist geregelt, wann und was erforderlich ist. Das sind dann die einschränkenden Fußnoten (z.b. Ziffer 8), die man gerne übersehen will.
Es braucht deshalb keinen §1.
Gesunde Menschenverstand ist gefragt. Wenn mein Gegenüber eine Vollbremsung einleiten muss, um einen Unfall zu vermeiden, dann hat man was falsch gemacht. Das wäre auch mit einem Einsatzfahrzeug ein Klärungsfall.
Ebenfalls aus dieser Lehrmeinung ist die Verkehrunfallflucht.
Wenn es eine Befreiung von der StVO vorliegt, dann ist es auch schwer möglich eine Verkehrsunfallflucht im Sinne §34StVO zu begehen.
Es wird ausgeführt, das für Fahrten mit Sonderrechten im Einsatzfahrzeug, eine Feststellung des Fahrers bzw. die Schadenregulierung einfach möglich ist, wenn dies z.b. über Leitstelle gemeldet wird. §142 (3) ist damit eigentlich genüge getan. Es geht um Schadensgutmachung.
Andere Pflichten bei einem Unfall bleiben unberührt!
Mal abgesehen davon, dass wenn es zum Unfall gekommen ist, die Grundlage für die Überschreitung weitgehend aufgelöst ist. Denkbar wären dann nur noch Vorgänge, die mit "Absicht" durchgeführt werden, z.B. Spiegel pflücken um an eine Brandobejkt zu kommen. Wenn dann der Fahrer eine angemessene Zeit warten müsste, wäre das auch blödsinnig.
Ehrlich gesagt, ich tu mir schwer mit der Auslegung! Trotzdem nehme ich sie, weil logisch, zur Kenntnis - mehr nicht!
Im Privat PKW, da braucht man mit sowas aber gar nicht anfangen!
Das Thema ist nicht ganz einfach.
Verkürzt kommt dann aber der Spruch in der Ausbildung "Der §1 StVO steht über dem §35. Das StGB zählt auch immer - das ist auch was man aus dem eigenen Geldbeutel zahlt. " Für die Einsatzkraft mit Sicherheit die einfachere Auslegung.
Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche.
Interessant und Ergänzend: https://docplayer.org/57441212-Vorlesungsbegleitende-unterlagen.html
Gruß
Dirk
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