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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein bei Anhängerbetrieb mit Folgekennzeichen | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 866900 | ||
Datum | 13.02.2021 23:05 MSG-Nr: [ 866900 ] | 1763 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus S. Wenn ich es nun richtig verstehe, benötige ich einen Führerschein mit Klasse "E" wenn ich einen Anhänger über 750kg zGG am Zugfahrzeug betreiben möchte. Egal ob dieser zugelassen oder zulassungsfrei ist. Bei den aktuellen Führerscheinklassen gibt es keine Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern. Anders sieht es bei Inhabern der alten Klasse 3 aus: "damals" galt das Mitführen von zulassungsfreien Anhängern nicht als Zug im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Heute gilt für diesen Personenkreis die Klasse CE mit der Schlüsselnummer "79 (C1E > 12 000 kg, L 3)" (ohne gleichzeitig die Klasse C zu haben). Das bedeutet dann auch, dass man mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 zulassungsfreie Anhänger ohne weitere fahrerlaubnisbezogene Einschränkungen mitführen darf. Für den genannten DDR-STA dürfte das aber auch keine Rolle spielen, denn wer "CE79" hat, der hat auch C1E. | ||||
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