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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Stadtverwaltung in Erftstadt Waren 20 Stunden vorher gewarnt/ RLP - ist: Starkregen/Unwetter und der KatS | 28 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 871869 | ||
Datum | 23.08.2021 21:34 MSG-Nr: [ 871869 ] | 2153 x gelesen | ||
da hilft wie immer ein Blick in die Vorschriftenlage: hier der Erlass und da findet man das hier: 2.1 Aufgabe der politisch gesamtverantwortlichen Person im Krisenfall Die politisch gesamtverantwortliche Person hat bei sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Großeinsatzlagen oder Katastrophen sowohl administrativ-organisatorische wie auch operativ-taktische Aufgaben. Sie muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatz- als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen, koordinieren, entscheiden und verantworten. Zur Erledigung der Aufgaben bedient sie sich der Komponenten Krisenstab und Einsatzleitung. Die politische Gesamtverantwortung liegt für Großeinsatzlagen und Katastrophen - auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte bei der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten, - auf der Ebene der Bezirksregierungen bei der Regierungspräsidentin oder dem Regierungspräsidenten und - auf der Landesebene bei den fachlich betroffenen Ressorts der Landesregierung. Demnach stellt sich die Frage nicht an die FW sondern erstmal an den Landrat in Person. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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