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Thema | Gemeinde sieht sich nicht in der Pflicht: Pöckinger Feuerwehr kriegt keine Drehleiter | 33 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873207 | ||
Datum | 26.10.2021 12:09 MSG-Nr: [ 873207 ] | 3759 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas E. Die Eigentümer der fraglichen Gebäude werden sich einfach auf ihre Baugenehmigung berufen. Da wird niemand einen zweiten baulichen Rettungsweg bauen wollen. Ich kenn eher die Fälle, wo man ohne Baugehemigung einfach mal ein Dachgeschoss (als 3. OG) ausgebaut hat. Dann wird es schwer sich auf die nicht vorhandene Baugenehmigung zu berufen... Es liest sich jetzt aus dem Beitrag auch nicht so, als hätte man jahrelang entsprechende Häuser genehmigt, dann wäre ja die Drehleiter evtl. berechtigt im Bedarfsplan gewesen. Gruß, Michael | ||||
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