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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung CSA7 Beiträge
AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen873314
Datum01.11.2021 11:21      MSG-Nr: [ 873314 ]1260 x gelesen

Geschrieben von Dirk R.Frage: trifft dies auch auf Träger der Körperschutz 2 ?

Die FwDV 500 sagt dazu: "Die Sonderausrüstung darf nur von den dafür ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden. "
Also ja, das trifft auch auf CSA abseits des CSA Typ 1 (gasdicht)/KSF 3 zu.

Allgemein ist dafür ja auch der Lehrgang "ABC-Einsatz" nach FwDV 2 vorgesehen. Dazu aus der entprechenden Lehrgangsbeschreibung in der FwDV 2: "Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich
der Schutzkleidung. "

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 01.11.2021 10:45 Dirk7 R.7, Kirf
 01.11.2021 11:21 Robi7n B7., Braunschweig
 01.11.2021 12:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 01.11.2021 12:44 Dirk7 R.7, Kirf
 01.11.2021 16:31 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 01.11.2021 16:44 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 02.11.2021 07:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler

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