Hallo,
Geschrieben von Sascha H.Wenn dazu nichts zu finden ist. Dann braucht es auch keinen Lehrgang. Was es aber braucht ist eine entsprechende Unterweisung auf den Anzug.
Wie schon geschrieben gibt es hier für RLP eine klare Aussage (auch schriftlich) der LFKA RLP, abgestimmt mit der UK RLP, in der die notwendige Ausbildung festgelegt ist. Diese gilt auch für Form 2. Wurde u.a. über die Wehrleiter in RLP verteilt.
Geschrieben von Sascha H.Eine entsprechende Einweisung und Übung mit den zur Verfügung stehenden Geräten macht mehr Sinn als ein CSA Lehrgang der dir die FD 500 um die Ohren haut. Du aber vorort nicht ansatzweise die Mittel dazu hast. Das bedeutet nicht dass dabei vorort die FD 500 dan völlig ignoriert wird. Sonder angepasst gearbeitet werden muss.
Die FwDV500 ist in RLP nicht in Kraft gesetzt, stattdessen gibt es das Gefahrstoffkonzept RLP. Darin ist auch die nötige Ausbildung festgelegt. In dem Falle ein CSA-Träger Lehrgang, der in RLP auf Landkreisebene durchgeführt wird wie andere Kreisausbildungslehrgänge auch. Hatte ich aber schon geschrieben.
Gruß,
Michael
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