Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Einsatzstiefelproblem | 25 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875760 |
Datum | 24.03.2022 19:12 MSG-Nr: [ 875760 ] | 1151 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Guten Tag
Geschrieben von Michael W.
Die Sichtprüfung macht wohl jeder normale Stiefelbenutzer. [..] Wenn ich sehe/merke dass meine Stiefel defekt sind, fordere ich ein paar neue an.
Genau, in der Art macht man das eigendlich schon immer so.
Nur wird die kaum jemals einer dokumentieren.
Eine Prüfung der Stiefel ist alle 12 Mon. durch eine "Befähigte Person" durchzuführen und bestimmt zu dokumentieren ?
Nochmals zur "Befähigten Person" dazu schreibt die Vorschrift:
" Befähigte Personen erhalten die erforderlichen Kenntnisse während der Gerätewartausbildung nach FwDV 2 sowie entsprechender Fort- und Weiterbildungen sowie aus Herstellerangaben."
( Muß zur Thematik mal morgen unsere Gerätewarte befragen ).
Mit dem Hinweis, dass Schutzkleidung nur dann ihre Schutzwirkung erfüllt, wenn sie korrekt getragen wird (bei einem Stiefel mit Reißverschluß also dann wenn der Reißverschluß geschlossen ist) sollte das für den Ma erledigt sein. Wenn er das nicht einsieht, darf er zu Hause bleiben. Mehr braucht es dazu nicht.
Die Sache wäre in unserer Feuerwehr auch durch ein klärendes Gespräch seitens des Kommandanten ein für alle Mal geregelt.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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