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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 876899 | ||
Datum | 04.06.2022 08:07 MSG-Nr: [ 876899 ] | 1751 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Sabrina M. dass ein Kamerad, der zwar noch als "Karteileiche" als Mitglied der Einsatzabteilung geführt wurde, mehr als 20 Jahre nicht am Einsatz- & Ausbildungsdienst teilgenommen hat, Mal ganz direkt gefragt: Warum hat man den Kameraden nicht schon Jahre vorher aus dem Feuerwehrdienst entlassen ? Die Länderfeuerwehrgesetze bzw. Verordnungen ( z.B. FwG-BaWü § 14 Abs. 1; Dienstpflichten ) sehen sinngemäß eine rgelmäßige Teilnahme am Übungs- unds Ausbildungsdienst bzw. bei Einsätzen vor. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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