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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge | ||
Autor | Ludg8er 8F., Melle / | 876909 | ||
Datum | 04.06.2022 11:21 MSG-Nr: [ 876909 ] | 1707 x gelesen | ||
Eine Korrektur zu meinem Beitrag: Mein Zitat zu 1.2 aus dem RdErl bezieht sich auf B. Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste Für A. Feuerwehrehrenzeichen für langjährig erworbene Verdienste gelten die Zuständigkeiten und Regelungen, wie unter A beschrieben. Hier wäre ggf. zu prüfen, ob z. B. 2.6.3 der Nichtteilnahme am aktiven Dienst, wenn sie sechs Monate überschreitet. einschlägig sein könnte und in diesem Fall gegen eine Beantragung dieser Verleihung spricht. Ansprechpartner zur Klärung dieser Frage sind m. E. die Führungskräfte der örtlich zuständigen Kreisfeuerwehr. Was die Verleihung der Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft für ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung betrifft: Hier sind die Regelungen des Nds. LFV anzuwenden und hier sähe ich durchaus die Möglichkeit, alleine durch die dokumentierte Zeit der Mitgliedschaft diese Ehrung zu verleihen. Ansprechpartner zur Klärung dieser Frage ist m. E. der örtlich zuständige Feuerwehrverband. Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung! | ||||
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