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Technisches Hilfswerk
Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaOberbürgermeister mit Blaulicht?12 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW884232
Datum23.07.2023 14:10      MSG-Nr: [ 884232 ]1547 x gelesen

Nein, das sind zwei Paar Schuhe:

Wenn dein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug des Katastrophenschutzes anerkannt ist brauchst du keine Ausnahmegenehmigung. Dann darfst du "Kraft Gesetzes" Sondersignal haben.

Dazu gibt es die "Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung" vom 15.04.2009 (jedenfalls hat das Ministerium diese Version im Netz, ich gehe deswegen davon aus, dass die auch aktuell ist), Vermutlich gibt es für das THW etwas ähnliches.

Allerdings hat sich seit 2009 die StVO dahingehend geändert, dass nur noch solche Fahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz mit Sondersignal ausgerüstet sein dürfen, die auch "als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,". Das ist bei dem abgebildeten Dienst-BMW der Münchener OB offensichtlich nicht der Fall, also braucht er auch als Örtlicher Einsatzleiter eine Ausnahmegenehmigung.

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