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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Warum eine Notfall-Reform überfällig ist | 6 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 884939 | ||
Datum | 08.09.2023 08:33 MSG-Nr: [ 884939 ] | 815 x gelesen | ||
Moin, Bei den Zielen im Punkt 1: Der Rettungsdienst soll als eigenes Leistungssegment in das SGB V überführt werden, um etwa analog zur Krankenhausbehandlung den Leistungsanspruch der Versicherten, die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern sowie Fragen der Qualitätssicherung zu regeln. Die bundesgesetzliche Regelungskompetenz folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz (Sozialversicherung); die alleinige Zuständigkeit der Länder für die Ausgestaltung ihres Rettungswesens bleibt davon unberührt.null bin ich stutzig geworden..... gruß | ||||
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