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RubrikÜbung zurück
ThemaÖsterreich: Wasserrecht verbietet Feuerwehren Übungen und Schulungen an Bächen8 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg888983
Datum19.10.2024 21:14      MSG-Nr: [ 888983 ]729 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Henning K.Dann erlaubt also die Rechtslage in BaWü die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zu Übungen und Ausbildungen ohne Genehmigung?

... (2) Die Gewässer sind so zu benutzen, dass deren ökologische Funktionen möglichst wenig beeinträchtigt werden, alle Benutzer angemessene Vorteile aus dem Wasser ziehen können und jede vermeidbare Beeinträchtigung anderer unterbleibt. Wird Wasser entnommen oder abgeleitet, soll das Wasser nach der Nutzung ortsnah zurückgeleitet werden. ...
Quelle: p.gifWassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 19.10.2024 18:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.10.2024 18:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.10.2024 21:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.10.2024 23:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.10.2024 15:23 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 29.10.2024 15:35 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 29.10.2024 19:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.10.2024 20:53 Mich7ael7 B.7, Münsingen

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