Hallo Matthias,
Geschrieben von Matthias K.Naja, dürfte wieder eher eine juristische Fachdiskussion sein, als ein tatsächliches Problem. Zumindest in BaWü. Da bin ich mir nicht so ganz sicher! Vor bald 20 Jahren war ein Artikel in der Brandhilfe BaWü, da wurden vergleichbare Regelungen angeführt. Mein Vorschlag, in einem Leserbrief, war damals:
- Feste Saugstellen an/in Bächen und Flüssen einrichten.
- Für diese Wasserrechtliche Genehmigungen einholen.
- Bei niedrigen Wasserständen auf Übungen mit Wasserentnahme offenes Gewässer verzichten.
Leider kann ich nicht mehr sagen wann der Artikel genau erschienen ist.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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