Moin Henning,
Geschrieben von Henning K.Dazu gibt es irgendwie quasi überhaupt keine Literatur...
Du bist ja beruflich zumindest etwas dichter dran im Bereich KFZ und Vorschriften.
Welcher Art/Umfang sind denn die genannten Befreiungen, bzw. gibt es da überhaupt praxis-relevante Beispiele?
Der unbedarfte FM (SB) ist da, auch aufgrund identischer Formulierung, in Analogie zur StVO, voreilig dazu verführt, dass ebenso die §§ dieser Verordnungen im dringlichen Hoheitsfall für ihn komplett und pauschal nicht relevant sind.
Was ich mir persönlich zwar so nicht vorstellen kann, denn "davon" hätte man bestimmt doch schon mal irgendwie gehört.
Aber der FM (SB) frägt ja auch im Thema Sonderrechte immer sehr gerne "wo steht das", und jetzt sagen mir genau diese Kameraden, guck mal, die genau identische Ausnahme-Befreiung gilt auch für die StVZO, FeV, nun auch FZV.
Was sag ich denen denn nun, um die wieder "einzufangen"?
Mit Dank und Gruß
Hansi
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