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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema Einsatz-Fahrten, Ausnahmen § 70 StVZO, § 74 FeV    # 19 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern889265
Datum22.11.2024 13:27      MSG-Nr: [ 889265 ]1805 x gelesen

Hallo Hans

Geschrieben von Darre H.Aber der FM (SB) frägt ja auch im Thema Sonderrechte immer sehr gerne "wo steht das", und jetzt sagen mir genau diese Kameraden, guck mal, die genau identische Ausnahme-Befreiung gilt auch für die StVZO, FeV, nun auch FZV.

Genau
Und leider ist es so, dass sich eigentlich keiner darüber bewusst ist, wie die Vorgehensweise der Justiz im Falle eines Falles hernach tatsächlich ist.

Ich musste vor 9 Jahren leider die schmerzliche Erfahrung machen, obwohl ich nicht leichtsinnig und /oder sonstwas war.
Leider mit Totalschaden unseres Rüstwagen und mit einem leichtverletzten Kameraden und einem Kameraden mit gebrochenem Unterschenkel (ich selbst war ebenfalls leicht verletzt, aber die Ärzte im Krankenhaus haben mir mitgeteilt, dass sie nach Kenntnis der Fotos vom Unfallhergang nicht geglaubt hätten, dass das so für mich ausgegangen ist.). Sowohl letzterer als auch ich im Fahrerhaus eingeschlossen. Ich konnte erst befreit werden, nachdem das Wrack vom anderen LKW weggezogen war. Wir wurden durch unsere Kameraden des nachfolgenden Fahrzeuges mit den hydraulischen Rettungsgeräten aus unserem Unfallfahrzeug aus dem Fahrerhaus befreit.
Da geht dann sofort das große Theater los mit Anzeige durch die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung und allem Möglichen.

Ich hatte damals das Glück, dass auf einem Video zu erkennen war, dass ich trotz Sosi vorsichtig auf die bevorrechtigte Straße eingefahren bin und mir damit keine Vernachlässigung meiner Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden konnte.
Aber so Themen wie Alkoholkontrolle sofort nach meiner Ankunft im Krankenhaus und Vernehmungen zum Unfallhergang waren die Standardvorgehensweise der Polizei (die übrigens immer sehr korrekt und nicht voreingenommen war).

Ich war deutlich erleichtert, als nach mehreren Monaten ein entsprechender Bescheid der Staatsanwaltschaft kam und mir praktisch die Absolution erteilt wurde.

Und ich war im nachhinein sehr froh über den Zusammenhalt in unserer Mannschaft und jeden Kameraden, der mittendrin vor meiner Haustür stand und sich nach meinem Befinden erkundigt und mir mitgeteilt hat, er würde jederzeit bei einem Einsatz wieder bei mir mitfahren.

Darum bin ich eigentlich der Meinung, man sollte den Leuten gar nicht erzählen, welche Ausnahmen von den Vorschriften möglich sind.
Ich sage jedem jungen Feuerwehrler, halte dich auch auf Einsatzfahrten an die Vorschriften. Du kommst deswegen nicht unbedingt später an, aber du hast im Zweifelsfalle einige Probleme weniger.

mkg

Werner

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