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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge ab 2021 | 16 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 890598 | ||
| Datum | 06.06.2025 07:55 MSG-Nr: [ 890598 ] | 591 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Aras: Es gehe konkret darum, dass man als Ehrenamtlicher einen Betrag, wie zum Beispiel 3.000 bis 4.000 Euro im Jahr, von seinem Brutto-Einkommen im Hauptberuf bei der Steuer absetzen könne. "Das ist eine geniale Idee", sagte die Grünen-Politikerin. gute Idee - hat aber einen grossen Nachteil: jemand der viel verdient profitiert stark davon, jemand der wenig verdient provitiert weniger - ev. sogar gar nicht. Der Angriffstruppführer (z.b. Student) hat davon gar nix. Der Angriffstruppmann ( z.B. gut verdienender Meister ) hat am Jahresende sagen wir mal einen Vorteil von 2000 Euro :-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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