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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge ab 2021 | 16 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 890611 | ||
Datum | 08.06.2025 14:38 MSG-Nr: [ 890611 ] | 303 x gelesen | ||
Nur weil im THW die Aufwandsentschädigung sehr gering ausfallen, heißt das nicht, dass es überall so ist, wo anders sind die durchaus höher. Einnahmen müssen nicht immer beruflich sein, wie in dem Fall. Es war auch schon immer Angabepflichtig, es hat sich nur geändert, dass das THW das jetzt aktiv melden muss. Die meisten THW liegen weit unter den Grenzen (außer wenn sie noch andere Ehrenämter haben) | ||||
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