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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Waldbrand-Saison 2025 | 30 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 890828 | ||
Datum | 04.07.2025 12:44 MSG-Nr: [ 890828 ] | 594 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Ein tolles Beispiel wie es möglicht ist Löschwasser für den Erstangriff zur Verfügung zu stellen. Jetzt müssen wir es nur noch schaffen den Waldbetreiber für die Vorhaltung in die Pflicht zu nehmen. Jeder Gewerbetreibende oder Landwirt muss bei mangelnder Wasserversorgung z.b. über einen Hydrant entsprechend Löschwasser in welcher Form auch immer vorhalten. In der Forstwirtschaft sieht das scheinbar anders aus. Es geht nicht darum dass jeder kleine Waldbesitzer einen Tankvorhalten muss. Aber auf Verband/Landkeis/Genossenschaftsebene wäre das schon zu bewerkstelligen. 16 Bundesländern, 16 verschiedene Ideen - oder halt nix... Hier die aus NRW - einfach mal lesen, was da so drin steht... und dann mal gucken, was im eigenen Bund alles wo wie - oder halt nicht - geregelt ist: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=18958&sg=0 In Italien baut der Forst übrigens die Wege und die LW-Versorgung! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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