| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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| Thema | BaWü: Altersgrenze bei Feuerwehr wird nicht angehoben | 7 Beiträge |
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 891944 |
| Datum | 05.12.2025 08:53 MSG-Nr: [ 891944 ] | 554 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Guten Tag
Geschrieben von Henning K.
Hier in NRW zum Beispiel hat man keine zahlenmäßig benannte Altersgrenze festgelegt, sondern übernimmt für das reguläre Ausscheiden aus der Einsatzabteilung einfach das reguläre Renteneintrittsalter nach dem SGB VI.
Das macht durchaus Sinn; warum soll ein 66-Jähriger der noch als Berufskraftfahrer arbeiten darf/muß, bei seiner FF kein FW-Fahrzeug mehr fahren dürfen ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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