| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 62 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 893446 |
| Datum | 20.07.2026 22:33 MSG-Nr: [ 893446 ] | 255 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
um es fachlich noch etwas weiter auszuführen, hier zwei mögliche Fälle:
(mit der Hoffnung, die google-KI hat richtig gerechnet; Grundlage waren 0,0178 Ohm qmm/m)
1. Fall:
Am Stromerzeuger werden zwei Leitungsroller mit je 50 m 2,5 qmm CU angeschlossen.
Dazu zwei Verbraucher mit je 10 m Anschlussleitung mit 1,5 qmm CU.
Im ungünstigsten Fall umfasst die Fehlerschleife alle o.g. Leitungslängen, und zwar hin und zurück.
Macht 200 Meter 2,5 qmm CU plus 40 Meter 1,5 qmm CU, ergibt einen Schleifenwiderstand von 2,13 Ohm.
Das ist nach FwDV 1 erlaubt.
2. Fall:
Am Stromerzeuger wird ein Leitungsroller mit 50 m 2,5 qmm CU angeschlossen.
Dazu zwei Tauchpumpen mit je 20 m Anschlussleitung mit 1,5 qmm CU.
Im ungünstigsten Fall umfasst die Fehlerschleife alle o.g. Leitungslängen, und zwar hin und zurück.
Macht 100 Meter 2,5 qmm CU plus 80 Meter 1,5 qmm CU, ergibt einen Schleifenwiderstand von 1,63 Ohm.
Das wird mit der neuen FwDV 1 verboten sein.
Fazit:
Rechnerisch ist Fall 2 sicherer als Fall 1, denn der geringere Schleifenwiderstand sorgt über den höheren Kurzschlussstrom dafür, dass die Schutzeinrichtungen schneller/zuverlässiger abschalten bzw. die Berührungsspannung weiter einbricht (geringer wird). Trotzdem ist Fall 1 erlaubt, Fall 2 soll verboten werden.
Wäre nicht eine (auch praxistauglich) sinnvollere Regelung gewesen:
"Am Stromerzeuger dürfen bei Verwendung eines 50 m Leitungsrollers maximal zwei Tauchmotorpumpen mit je maximal 20 m Anschlussleitung angeschlossen werden. Ohne Verwendung von Leitungsrollern oder anderen Verlängerungen dürfen maximal vier Tauchmotorpumpen mit maximal jeweils 20 m Anschlussleitung verwendet werden."? Die Faustformel "für ein bis zwei Tauchpumpen muss ich eine Kalebtrommel weglassen" sollte doch zu vermitteln sein.
Deswegen Frage an die Fachkollegen:
Hat die FwDV einen Denkfehler oder habe ich einen Denkfehler??
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